Spezielle AGB – Personalentwicklung und Organisationsentwicklung
der Firma „Concepte Mühl, Roswitha Mühl, Häglestraße 17, 79232 March-Neuershausen“. Nachstehend wird Concepte Mühl als Auftragnehmerin und der Kunde als Auftraggeber bezeichnet.

§ 1. Vertragsgegenstand
Die vorliegenden speziellen AGB – Personalentwicklung und Organisationsentwicklung - gelten für Projekte, die den folgenden Beschreibungen zuzuordnen sind:

Personalentwicklung
Die Auftragnehmerin bietet lösungsorientierte Dienstleistungen an deren Gegenstand die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Personalent¬wicklung, einschließlich der Erarbeitung von auftraggeberspezifischen, bedarfs¬gerechten Trainingsprogrammen sowie der Hilfestellung beim Transfer und Controlling der Maßnahmen durch die Auftragnehmerin ist.

Organisationsentwicklung
Die Auftragnehmerin unterstützt Unternehmen (Management, Führungskräfte, Mitarbeiter) prozessbegleitend in komplexen Veränderungsprojekten.

§ 2. Leistungsumfang und Vertragsabschluss
Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungsinhalte nach Zielsetzung und individuellem Bedarf des Auftraggebers bestimmt. Die Auftragnehmerin erarbeitet dann ein auftraggeberspezifisches Leistungsprogramm. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, den dazugehörigen Anlagen sowie etwaiger ergänzender schriftlichen Vereinbarungen. Für das methodische und didaktische Vorgehen ist die Auftragnehmerin verantwortlich. Die Auftragnehmerin erbringt die geschuldeten Leistungen durch Honorarkräfte oder selbst. Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt schriftlich oder in Textform. Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin über das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular und Bestätigung durch Concepte Mühl in Textform.

§ 3. Gewährleistung
Für erteilten Rat sowie die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.

§ 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin nach besten Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftrags-ausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 5. Leistungsänderungen
Die Auftragnehmerin bemüht sich, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihr das im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten zumutbar ist. Der Mehraufwand aufgrund der gewünschten Änderungen, insbesondere zur Anpassung des auftraggeberspezifischen Leistungsprogramms, wird zusätzlich berechnet. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen. Die Auftragnehmerin übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu verpflichten. Der Auftraggeber willigt darin ein, dass die Auftragnehmerin im Rahmen des Vertragsgegenstandes (s. § 1) zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet oder durch Dritte verarbeiten lässt.

§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an allen von der Auftragnehmerin im Rahmen der Leistung erstellten Materialen verbleibt bei Concepte Mühl. Die verwendeten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte, öffentlich zugänglich machen oder verändern ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Projektsequenzen ist nur mit schriftlicher Einwilligung von Concepte Mühl zulässig.

§ 8. Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsaus-führung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

§ 9. Stornierung
Verträge können vom Auftraggeber kostenfrei innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich unter Benennung von Gründen storniert werden. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Stornierung bei der Auftragnehmerin entscheidend. Kann der Termin vom Auftraggeber nach dieser Frist nicht wahrgenommen werden, bemüht sich die Auftragnehmerin dem Auftraggeber einen Alternativtermin anzubieten. Eine Stornierung nach Beratungsbeginn ist grundsätzlich nicht möglich.

§ 10. Abbruch des Auftrags und Kündigung
Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund von beiden Parteien außerordentlich gekündigt werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn wiederholt gegen die Treuepflicht verstoßen wird oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist. Vom Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach Abrechnung zu begleichen.

§ 11. Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformerfordernis. Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

March, 28.02.2013

Spezielle AGB – Weiterbildung
der Firma „Concepte Mühl, Roswitha Mühl, Häglestraße 17, 79232 March-Neuershausen“; Tel: 07665 – 400910, Fax: 07665 – 400911..

§ 1. Vertragsgegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von Concepte Mühl im Rahmen ihres Angebots für Weiterbildung angeboten werden.

§ 2. Anmeldung Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt schriftlich oder in Textform. Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin über das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular und Bestätigung durch Concepte Mühl in Textform.

§ 3. Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der/die Teilnehmer/in unverzüglich eine Benachrichtigung

§ 4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
Das Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter, z. B. Arbeitgeber, sofort fällig. Erstreckt sich eine Weiterbildung über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen, können Teilzahlungen vereinbart werden.

§ 5. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots
Die Inhalte der Weiterbildungsveranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Weiterbildungsangebot. Concepte Mühl bleibt das Recht vorbehalten, einen Personalwechsel vorzunehmen (Dozenten) sowie – nach rechtzeitiger Vorankündigung – Termin- und Ortsänderungen vorzunehmen. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Weiterbildungsveranstaltungen können von Concepte Mühl storniert werden, wenn Ereignisse eintreten, die die Erbringung der Leistung für Concepte Mühl wirtschaftlich unzumutbar machen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahlen). Ist eine Verschiebung nicht möglich, so werden hierfür bereits gezahlte Gebühren rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 6. Gewährleistung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Dozenten und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Concepte Mühl übernimmt keine Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

§ 7. Angaben des/der Teilnehmers/in, Datenschutz, Datenerfassung Der/die Teilnehmer/in erteilt sein/ihr Einverständnis mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm/ihr angegebenen Daten. Diese Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

§ 8. Widerrufsrecht
Die Kündigungsbedingungen und -fristen hängen von der Länge der Weiterbildungs¬maßnahme ab und sind ebenfalls dem jeweiligen Weiterbildungsangebot zu entnehmen. Ein/e Ersatzteilnehmer/in kann jederzeit ohne gesonderte Berechnung benannt werden, unter der Voraussetzung, dass er/sie die vorliegende „Spezielle AGB – Weiterbildung“ von Concepte Mühl akzeptiert und er die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Weiterbildungsmaßnahme erfüllt. Im Übrigen bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass Concepte Mühl Kosten überhaupt nicht oder nur in geringer Höhe entstanden sind. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich oder fernschriftlich an die oben genannte Adresse erfolgen. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wiederrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Concepte Mühl, Roswitha Mühl, Häglestraße 17, 79232 March-Neuershausen, Fax 07665 400911, E-Mail: r.muehl@concepte-muehl.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gg. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt sein. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besonderer Hinweis: Ihr Widerspruchsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerspruchsrecht ausgeübt haben.

§ 9. Urheberschutz
Die verwendeten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte, öffentlich zugänglich machen oder verändern ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den/die Teilnehmer/in gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.

§ 10. Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformerfordernis. Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

March, 28.02.2013 Startseite   Impressum   Datenschutz